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Parkausweise für Anwohner
Diese Dienstleistung ist derzeit ohne Termin möglich. Bitte wenden Sie sich zu den Öffnungzeiten an die Information des Rathauses.
Der Parkausweis für Anwohner ist bis zu maximal drei Jahre gültig, kürzere Laufzeiten von einem oder zwei Jahren sind ebenfalls möglich. Die Gebühr beträgt für die Bereiche A und B jährlich jeweils 50,00 €, für den Bereich C jährlich 25,00 €.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Kleve in einem der u. a. Parkbereiche
- Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen
- Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung
- Vorlage des Personalausweises sowie des Kraftfahrzeugscheins.
- Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.
Parkbereiche
- Parkbereich A:
Böllenstege, Goldstraße, Kleiner Markt, Kolpingstraße, Kapitelstraße (nur innerhalb des Fahrbahnbereichs), Nassauermauer, von-Galen-Straße, Prinzenhof, Reitbahn, Schloßstraße, Großer Heideberg, Großer Markt, Grüner Heideberg, Heideberger Mauer, Küfenstraße, Schweinemarkt, Kurze Marktstraße, Marktstraße, Stechbahn, Hagsche Poort - Parkbereich B:
Bleichen, Lohstätte, Minoritenstraße, Minoritenparkplatz, Hafenstraße, Spoykanal (Hokovit bzw. Kirmesplatz), Stadthalle, Wasserstraße (außer Stellplätze der Stadtbücherei) - Parkbereich C:
Spyckstraße
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