Inhalt

Bildungs- und Teilhabepaket

§ 28 SGB II regelt, für welche Bedarfe Leistungen für Bildung und Teilhabe erbracht werden, mit denen das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt wird. Die Bedarfe werden als eigenständige Bedarfe neben dem Regelbedarf anerkannt, um durch zielgerichtete Leistungen eine stärkere Integration bedürftiger Kinder und Jugendlicher in die Gemeinschaft zu erreichen. Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sind erforderlich, um die materielle Basis für Chancengerechtigkeit herzustellen. Insbesondere der Bildung kommt bei der nachhaltigen Überwindung von Hilfebedürftigkeit und zukünftigen Lebenschancen eine Schlüsselfunktion zu.

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzen den Regelbedarf, der weitergehende typische Bedarfslagen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch und der gesellschaftlichen Teilhabe abdeckt.

Anspruch auf Leistungen besteht für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II, dem SGB XII oder für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. Wohngeld(BKGG), die

  • noch keine 25 Jahre alt sind (keine Altersbeschränkung für den Personenkreis nach § 34 Abs.1 Satz 1 SGB XII) beziehungsweise im Fall sozialer und kultureller Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft noch keine 18 Jahre alt sind
  • in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden oder
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule (nicht: Berufsschule mit Bezug von Ausbildungsvergütung) besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Graven, Edith
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 525
E-Mail: E.Graven@Kleve.de
Müskens, Cornelia
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 525
E-Mail: Cornelia.Mueskens@kleve.de
Hermsen, Dorothee
Lindenallee 33
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 582
E-Mail: Dorothee.Hermsen@Kleve.de

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