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Straßenaufbrüche (Aufbruchgenehmigung nach § 127 Telekommunikationsgesetz - TKG)
Zur Verlegung und Reparatur von Telekommunikationslinien und Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser) ist es regelmäßig notwendig, den öffentlichen Straßenraum (Gehweg, Radweg, Fahrbahn) aufzubrechen. Hierzu ist eine Genehmigung erforderlich.
Der Antrag - gerne per Mail - ist drei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme mit einer Beschreibung der Maßnahme sowie einem Leitungsplan zu stellen. Für private Leitungen, die der Energieversorgung mehrerer Haushalte dienen, ist eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung erforderlich
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