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Untersuchungsberechtigungsscheine

Diese Dienstleistung ist derzeit ohne Termin möglich. Bitte wenden Sie sich zu den Öffnungzeiten an die Information des Rathauses.

Die Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen erfolgt für minderjährige Jugendliche, die in das Berufsleben einsteigen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufseinsteiger bestimmte ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Die Kosten dieser Untersuchungen werden vom Kreis Kleve übernommen.

Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro den Untersuchungsberechtigungsschein aus. Dieser muss dem behandelden Arzt bei der Untersuchung vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Aktuelles Ausweisdokument des Jugendlichen, ersatzweise Ausweisdokument eines Erziehungsberechtigten

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