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Anforderungen an die Kindertagespflegeperson

Neben den organisatorischen Bedingungen ist die Qualität der Kindertagespflege entscheidend für eine positive Entwicklung des Kindes. Aus diesem Grund gelten gemäß § 43 Abs. 1 SGB VIII rechtliche Vorgaben zur Geeignetheit der Kindertagespflegepersonen. Alle Kindertagespflegepersonen aus der Stadt Kleve haben ein Bewerbungsverfahren gemäß den Richtlinien der Stadt Kleve erfolgreich abgeschlossen. Insbesondere müssen sie sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Eltern, anderen Kindertagespflegepersonen und der Fachberatung auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Als formale Kriterien sind u. a. erweiterte Führungszeugnisse und ärztliche Gesundheitsatteste vorzulegen, und es müssen die regelmäßige Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie tätigkeitsbezogenen Fortbildungen nachgewiesen werden. Die Kindertagespflegepersonen stehen in regelmäßigem Kontakt zu den Fachberatungen.

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