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Grundsätze der Förderung in der Kindertagespflege

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat einen Anspruch auf frühkindliche Förderung z. B. in Kindertagespflege. Sofern Sie Kindertagespflege für Ihr unter einjähriges Kind oder Kindertagespflege für Randzeiten beantragen, kann dies ebenfalls bewilligt werden.

Als Eltern zeigen Sie Ihren Betreuungsbedarf an, indem Sie mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn einen schriftlichen Antrag stellen.

Sie haben einen Anspruch auf die Betreuungszeit für Ihr Kind, die Sie wünschen, solange das Wohl des Kindes gewährleistet ist. Sie können dazu einen wöchentlichen Betreuungsumfang ab 15 Stunden bis maximal 45 Stunden wählen.

Änderungen der Betreuungszeiten, Wechsel der Kindertagespflegeperson oder die Beendigung der Betreuung sind schriftlich beim Fachbereich Jugend und Familie zu beantragen.

Die Kindertagespflegeperson schließt mit Ihnen einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag ab. In diesem Vertrag sollte eine Kündigungsfrist festgelegt werden. Sowohl Sie als auch die Kindertagespflegeperson sind in der Verpflichtung, alle Vereinbarungen aus dem Betreuungsvertrag einzuhalten.

Eine entwicklungsorientierte und individuelle Eingewöhnung ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind einen guten Start in die Kindertagespflege hat und von der frühkindlichen Förderung sowie von der sozialen Interaktion mit den anderen Kindern profitieren kann. In der Kindertagespflege hat sich dazu das sogenannte „Berliner Modell" bewährt. Es dient als Grundlage für den Aufbau einer sicheren Bindung zu einer bis dahin unbekannten Betreuungsperson. Da die Individualität eines jeden Kindes berücksichtigt werden soll, nehmen Sie sich bitte zu Anfang ausreichend Zeit (ca. 2 bis 4 Wochen), um in Abstimmung mit der Kindertagespflegeperson Ihr Kind behutsam an die neue Betreuungssituation zu gewöhnen.

Es gilt die allgemeine Masernimpfpflicht für Kinder und Kindertagespflegepersonen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Internetpräsenz der Kreisverwaltung Kleve.

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