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Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Viertes Kapitel

 

Sie haben die Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht,
sind mindestens 18 Jahre alt und der Rententräger hat festgestellt, dass Sie voll und dauerhaft erwerbsgemindert sind oder
arbeiten in einer Werkstatt für behinderte Menschen
und
können Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch Ihr Einkommen und Vermögen bzw. aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen mit der/dem nicht getrenntlebenden PartnerIn sicherstellen?

Dann können Sie ggf. einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII geltend machen.

Bedarf, Einkommen und Vermögen
Der Bedarf umfasst im Wesentlichen
  • den für die Leistungsberechtigte bzw. den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz,
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei Mehrpersonenhaushalten jeweils anteilig),
  • ggf. anfallende Mehrbedarfe (zum Beispiel bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G oder bei Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung),
  • ggf. anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Darüber hinaus kann bei Bedarf Beihilfe für die Erstausstattung der Wohnung, die Erstausstattung von Bekleidung z.B. bei Schwangerschaft/Geburt sowie die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten geleistet werden.

Von diesem „Bedarf“ wird das zur Verfügung stehende Einkommen in Abzug gebracht.

Zum Einkommen gehören zum Beispiel Renten, Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen. Vom Einkommen bleiben beispielsweise angemessene Beiträge für eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung frei. Das Erwerbseinkommen wird nicht in voller Höhe angerechnet.

In die Prüfung des Anspruchs wird auch der Einsatz des vorhandenen Vermögens mit einbezogen.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel Haus- und Grundvermögen, Pkw, Bargeld, Guthaben auf Konten, Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Nicht angerechnet werden Geldbeträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro bei Alleinstehenden bzw. 10.000,00 Euro bei nicht getrenntlebenden Partnern.

Vordrucke zur Antragstellung zum Download:

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder per Mail.

Ansprechpartnerin / Ansprechpartner:

NameBuchstabenbereich
Herr Groß HeitfeldH
Frau NeyenhuysD
Frau BenderJ, Se-St
Frau CloudtC, G, V, Z
Frau ErpsF, N, Sa-Sd
Herr FrankenM, P, R
Frau NeumannI, U, W, X, Y
Frau PetersO, Q, Su-Sz T
Frau SchumacherE, K
Herr VeldkampA, B, L
  

 

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