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Rechtsgrundlagen

Grundlagen für die Kindertagespflege sind die gesetzlichen Bestimmungen des Achten Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfegesetz - sowie das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in der zurzeit gültigen Fassung.

Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Tagesbetreuung von Kindern. Die Kindertagespflege hat einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren. Der Förderauftrag bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes.

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