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Klimaschutz
Fortschreibung Klimaschutzfahrplan und Klimaschutzmanagement
Der Klimaschutzfahrplan der Stadt Kleve wurde am 9.April 2014 mit einem Maßnahmenkatalog beschlossen. Um die Klimaschutzaktivitäten weiter zu forcieren, wurde ein Förderantrag für eine Stelle für Klimaschutzmanagement im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt. Voraussetzung für die Förderung der Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement ist die Fortschreibung des Klimaschutzfahrplans aus dem Jahre 2014. Der Zuwendungsbescheid der Stelle für das Klimaschutzmanagement und die Umsetzung des Klimaschutzfahrplans liegt vor.
Kleve ruft den Klimanotstand aus - Resolution zum Klimanotstand
Der Rat der Stadt Kleve erklärt den Climate Emergency als symbolischen Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Hierzu wurden am 26.06.2019 folgende Punkte einstimmig bei 3 Enthaltungen durch den Rat der Stadt Kleve beschlossen:
a) Die Stadt Kleve wird die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit bei den Entscheidungen, die nachhaltige Stadt-, Raum- und Mobilitätsentwicklung sowie Energie- und Wasserversorgungskonzepte betreffen, die das 1,5 Grad Ziel unterstützen, berücksichtigen. Darüber hinaus strebt sie insbesondere auf der Grundlage des Klimaschutzfahrplans und seiner Fortschreibung Entscheidungen an, die den Klimawandel und dessen Folgen abschwächen und sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.
b) Die Stadt Kleve orientiert sich für zukünftige Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels an den Berichten des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), insbesondere in Bezug auf Investitionen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen.
c) Die Stadt Kleve fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und die notwendigen Ressourcen bereitgestellt werden, damit das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland spätestens bis 2050 vollständig erreicht wird.
d) Die Stadt Kleve fordert, dass die Bundesregierung und die Landesregierung umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen sowie über die Maßnahmen, welche gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren.
Weitere Informationen:
Landesweites Solarkataster für Nordrhein-Westfalen:
Angebote der Verbraucherzentrale:
Informationen zur Nutzung der Solarenergie
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Beratungsangebote der EnergieAgentur.NRW:
Angebote der EnergieAgentur.NRW zu Fördermitteln:
Ansprechpartner
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Bors, Christoph |
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