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Kommunalwahlen
Nächster Wahltermin: Herbst 2025
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger zeitgleich in Nordrhein-Westfalen ihre Kommunalvertretungen. Die nächste Kommunalwahl in NRW findet am 13.09.2020 statt. Es werden an diesem Tag der Bürgermeister, die Mitglieder des Stadtrates aber auch der Landrat und die Mitglieder des Kreistages gewählt.
Für die Wahl des Rates ist das Stadtgebiet Kleve in 22 Kommunalwahlbezirke eingeteilt worden. Der Wähler hat für die Wahl eine Stimme zur Verfügung, die für einen Kandidaten im jeweiligen Wahlbezirk abgegeben werden kann. Diese Stimme kann nur auf einem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden. Die Abgabe geschieht geheim. Sie zählt gleichzeitig stadtweit für die Partei des gewählten Kandidaten. Insgesamt sind 44 Ratssitze zu besetzen. 22 Sitze werden durch die Kandidaten besetzt, die in den jeweiligen Wahlbezirken ein Direktmandat erwerben. Neben den 22 Direktmandaten stellen die Parteien sogenannte Reservelisten auf. Anhand des prozentualen Ergebnisses jeder Partei werden die noch ausstehenden 22 Sitze in der Reihenfolge der Nominierungen in den Reservelisten vergeben.
Erhält eine Partei durch die Direktmandate in den Wahlbezirken mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenanzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien und Wählergruppen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Mandaten erreichen. Es wird also ein Verhältnisausgleich herbeigeführt. Unter Wahrung des Verhältnisausgleichs erhält eine Partei oder Wählergruppe, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, einen weiteren Sitz (Zusatzmandat).
Seit 1999 finden Direktwahlen für die Bürgermeister und Landräte statt. Dabei gelten weitestgehend die selben Bestimmungen wie für die Stadtratswahl. Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplazierten eine Stichwahl durchzuführen. Die Stichwahl wurde Ende 2019 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NRW wieder eingeführt. Sie findet falls erforderlich am 27.09.2020 statt.
Zugelassene Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss der Stadt Kleve hat durch einstimmigen Beschluss in seiner Sitzung am 30.07.2020 alle beim Wahlleiter der Stadt Kleve, Herrn Ersten Beigeordneten/ Stadtkämmerer Haas, bis zum 27.07.2020, 18 Uhr, eingereichten Wahlvorschläge zugelassen. Unter Downloads finden Sie die öffentliche Bekanntmachung mit allen Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters, zur Wahl der Vertretung der Stadt Kleve (Stadtrat, getrennt nach Wahlbezirken und Reservelisten) und zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates.
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist,
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
- Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählbar ist
jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!
Sie finden unten auf dieser Seite unter weiterführenden Informationen einen Link auf die Homepage der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die dort angebotene Broschüre mit dem Titel Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! erklärt Ihnen in verständlicher Sprache das Thema Wahlen und zeigt Ihnen die Bedeutung von Wahlen auf. Schauen Sie doch mal rein!
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Hübbers, Udo |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 200 E-Mail: Udo.Huebbers@Kleve.de |
Rütjes, Ralf |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 210 E-Mail: Ralf.Ruetjes@Kleve.de |
Hendricks, Michael |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 448 E-Mail: Michael.Hendricks@Kleve.de |
Downloads
- 2020-03-04 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die am 13. September 2020 stattfindenden allgemeinen Kommunalwahlen zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters und zur Wahl des Rates der Stadt Kleve 102 KB
- 2020-06-23 Änderung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Kleve am 13. Sep-tember 2020 sowie einer ggf. erforderlichen Stichwahl am 27. September 2020 vom 04.03.2020 13 KB
- 2020-08-06 Bekanntmachung zu den Kommunalwahlen 2020 am 13. September 2020; Aufnahme von Unionsbürgern/ Unionsbürgerinnen, die gemäß § 23 Meldegesetz von der Meldepflicht befreit sind, in das Wählerverzeichnis 64 KB
- 2020-08-10 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Stadt Kleve und die Wahl des Integrationsrates der Stadt Kleve am 13. September 2020 305 KB
- 2020-08-12 Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters und für die Wahl der Vertretung der Stadt Kleve sowie für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder am 13. September 2020 371 KB
- 2020-08-31 Wahlbekanntmachung der Stadt Kleve zu den allgemeinen Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl am 13. September 2020 87 KB
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