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Mieterschutz
Als Mieter einer Wohnung/Immobilie haben Sie eine privatrechtliche Vereinbarung - Mietvertrag oder Pachtvertrag - unterzeichnet. Alle Vereinbarungen und Verpflichtungen aus diesem Vertrag unterliegen der zivilen Gerichtsbarkeit. Das öffentliche Baurecht greift erst, wenn alle Möglichkeiten des Zivilrechts ausgeschöpft worden sind.
Dies bedeutet, dass Sie sich bei Mängeln aller Art direkt mit dem Vermieter auseinander setzen müssen.
Ein häufiges Thema, dass Anlass zum Streit mit dem Vermieter liefert, ist zum Beispiel Schimmelbefall in der Wohnung.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft bietet hierzu eine interessante Informationsschrift an mit dem Titel "Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung". zur Berufsgenossenschaft
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW bietet eine Informationsschrift an mit dem Titel "Häuser und Wohnungen - Gesundheitsbewusst modernisieren". zum Ministerium
Verfügen Sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel für eine rechtliche Auseinandersetzung, so haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen.
Weitere Unterstützung gegen geringes Entgelt erhalten Sie zum Beispiel auch über den Mieterschutzbund, beziehungsweise ortsansässige Vereine. Neben zahlreichen anderen Informationen im Internet finden Sie die Adresse des Mietervereins Kreis-Kleve e.V. unter dem folgenden Link.
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