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Örtlich ansässige Weiterbildungsträger
Eine Umschulung oder Weiterbildung im Sinne der §§ 81 ff. SGB III kann nur vom Jobcenter gefördert werden, wenn der Weiterbildungsträger und die konkrete Umschulung oder Weiterbildung nach AZAV zertifiziert ist.
Sie können bei einem Weiterbildungsträger direkt erfragen, ob dieser die Voraussetzung erfüllt. Dem Weiterbildungsträger ist dann der Bildungsgutschein vorzulegen, welcher vor Beginn der Maßnahme wieder beim Jobcenter eingereicht werden muss.
Örtlich ansässige Weiterbildungsträger sind z.B.:
- Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V.
- SOS Kinderdorf Niederrhein e.V. Kleve
- Akademie Klausenhof gGmbH
- Integra Geldern
- Q2 Management & Training GmbH
- Schulungscenter Niederrhein; eine Kooperation der
faktum GmbH und
FuWe Gesellschaft für technisch-gewerbliche und kaufmännische Fort- und Weiterbildung mbH - IBB AG – Institut für berufliche Bildung AG
- Kraftfahrausbildungsstätte Kalkar
- NIAG-Bildungszentrum
- Deutsche Angestellten Akademie Duisburg
- HWK - Handwerkskammer Dortmund
- TÜV Rheinland
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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50.4 Jobcenter im Kreis Kleve, Fallmanagement |
Lindenallee 33 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 537 Arbeitsvermittlung@Kleve.de |
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