Inhalt
Radverkehrskonzept Umsetzung - Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer
Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr
Das Radverkehrskonzept schlägt als eine der Maßnahmen vor, die Fußgängerzonen in der Innenstadt außerhalb der Ladenöffnungszeiten für den Radverkehr freizugeben. Die Fußgängerzone stellt im Radverkehrsnetz eine direkte, kurze Hauptverbindungsachse zwischen der Unterstadt und Oberstadt dar. Es ist aufgrund der Topographie der Innenstadt schwierig, alternative und direkte Verbindungen für den Radfahrer anzubieten. Weiterhin werden touristische Routen durch die Fußgängerzone geführt.
Foto Fußgängerzone Kavariner Straße
Fahrradfahrer in der Fußgängerzone der Stadt Kleve – einen Versuch wert !
Verkehrsversuch: Rücksicht hat Vorfahrt
Ab dem 1.April 2013 wurde die Fußgängerzone der Stadt Kleve versuchsweise für den Radverkehr geöffnet. Über den Verkehrsversuch wurde die Öffentlichkeit mittels eines Leitfadens für Radfahrer und Fußgänger in der Innenstadt „Rücksicht hat Vorfahrt“ informiert. Die Einfahrt für den Radfahrer in die Fußgängerzone wurde durch eine Beschilderung mit Verkehrs- und Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ in der Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr zugelassen und auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit für Radfahrer wurde hingewiesen.
Ein Jahr lang beobachtete die Stadtverwaltung das Geschehen. Auf Basis der Erfahrungen wurde nach einem Jahr endgültig beschlossen, die Regelung für die Fußgängerzone so beizubehalten.
Rücksicht hat Vorfahrt
Leitfaden für Radfahrer und Fußgänger in der Innenstadt
Die Fußgängerzone bleibt Fußgängerzone !
Fußgänger haben Vorrang und bestimmen das Verkehrsgeschehen. Radfahrer müssen von 20 Uhr abends bis 8 Uhr morgens in bestimmten Bereichen der Fußgängerzone nicht mehr absteigen – solange sie vorsichtig fahren und die Fußgänger nicht gefährden.
Rücksicht auf die Fußgänger
· Die Fußgängerzone bleibt Aufenthaltsbereich für Fußgänger.
Für Radfahrer gilt:
· Planen Sie den Fußgängerverkehr ein !
· Fahren Sie vorausschauend und langsam!
· Steigen Sie gegebenenfalls ab !
Die Regel: Rücksicht hat Vorfahrt
· Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren !
· Im Zweifel muss das Rad geschoben werden.
Radfahrer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Radfahrer warten.
Die Vorteile:
· Die Fußgängerzone stellt im Radverkehrsnetz eine direkte, kurze Hauptverbindungsachse zwischen der Klever Unterstadt und Oberstadt dar.
· Bei einer Freigabe der Fußgängerzonen haben Radfahrer die Möglichkeit, direkte Wege zu benutzen. Besonders Schülern auf dem Weg zur Schule und Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit kommt diese neue Regelung zugute.
· Das Radverkehrskonzept berücksichtigt die Belange der Fußgänger als schutzbedürftigste Verkehrsteilnehmer; aus diesem Grund gilt die Freigabe auch nur für den Abend- und Nachtbereich.
Foto Fußgängerzone Hagsche Straße
Beschilderung "Radfahrer frei"
Der Fahrzeugverkehr kann in der Fußgängerzone zugelassen werden. Dies kann dem Anlieger- und Lieferverkehr und dem ÖPNV- und Radverkehr dienen.
Laut STVO ist durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen Z 1022-10) die Einfahrt für den Radverkehr zugelassen.
Laut § 41 Straßenverkehrsordnung dürfen andere Verkehrteilnehmer den Fußgängerbereich nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.Fahrzeugführer müssen in diesem Fall auf Fußgänger Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen. Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten.
In Kleve werden innerhalb der Fußgängerzonen die Zeichen "Fußgängerzone" zukünftig mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" "von 20 bis 8 Uhr" ergänzt.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
van Koeverden, Pascale |
Minoritenplatz 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 322 E-Mail: Pascale.van.Koeverden@Kleve.de |
Social Media