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Radverkehrskonzept Umsetzung-Öffnung Einbahnstraßen

Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung

Grundsätzlich soll der Radverkehr  Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, sofern Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen. In der Regel handelt es sich bei der Öffnung von Einbahnstraßen um Radverkehr gegen die Einbahnrichtung auf der Fahrbahn.

Mindestanforderungen in den VwV für Öffnung in Gegenrichtung vereinfacht:

  • Tempo 30
  • ausreichende Begegnungsbreite
  • kurze Engstellen zulässig
  • 3,50 m bei Bus- und LKW-Verkehr
  • übersichtliche Verkehrsführung > herstellbar
  • erforderlichenfalls Schutzraum für Radfahrer

Gesetze und Regelwerke
Einbahnstraßen mit Radverkehr in Gegenrichtung werden von der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) geregelt. Die StVO 2009 vereinfacht die Voraussetzungen zur Öffnung der Einbahnstraßen. Die Details der Ausgestaltung erfolgt nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA).

Beschilderung und Gestaltung der Verkehrsknoten

  • Fahrbahnmarkierungen nicht erforderlich
  • Beschilderung reicht aus
  • Ein- und Ausfahrtsmarkierung kann erfolgen

Einbahnstraßennutzung

Wenn Einbahnstraßen mit Zusatzschildern frei gegeben sind, dürfen Radfahrer sie entgegen der Fahrtrichtung benutzen. Bei der Ausfahrt aus Einbahnstraßen in Gegenrichtung gelten die normalen Vorfahrtregeln, also „rechts vor links“, wenn keine Schilder die Vorfahrt regeln. Auch in freigegebenen Einbahnstraßen müssen Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer warten, wenn aufgrund von Hindernissen (wie z. B. parkende Autos) auf ihrer Fahrbahnseite zu wenig Platz vorhanden ist, um gefahrlos aneinander vorbeizufahren.

  • Öffnung Einbahnstraße Großer Markt

Foto Öffnung Einbahnstraße Großer Markt Foto Öffnung Einbahnstraße Großer Markt

  • Öffnung Einbahnstraße Heideberger Mauer

Foto Öffnung Einbahnstraße Heideberger Mauer Foto Öffnung Einbahnstraße Heideberger Mauer

  • Öffnung Einbahnstraße Kockstege
  • Öffnung Einbahnstraße Grüner Heideberg

Ansprechpartner

Name Kontakt
van Koeverden, Pascale
Minoritenplatz
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 322
E-Mail: Pascale.van.Koeverden@Kleve.de

Weiterführende Information

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