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Radverkehrskonzept Umsetzung-Querungen
Überquerungsanlagen
Die Entwicklung des Radverkehrs in Kleve folgt einer einfachen Gleichung: „Mehr Fahrrad = attraktiveres Kleve". Aus diesen Grundüberlegungen werden die Leitbilder der Radverkehrsförderung abgeleitet.Ein flächendeckendes, sicheres, komfortables Radverkehrsnetz ist Voraussetzung für die Entwicklung des Radverkehrs: Bestehende Strecken und Knoten werden „fahrradfreundlich".
Ziel: fahrrad- und fußgängerfreundliche Querungen
Als ein Handlungsschwerpunkt wurde in der Bürgerwerkstatt die Gestaltung von fahrrad- und fußgängerfreundlichen Überquerungsanlagen formuliert.
Überquerungsanlagen außerhalb von Knotenpunkten
Außerhalb von Knotenpunkten: Überquerungsanlagen
Typen der Überquerungsanlagen außerhalb von Knotenpunkten
1. mit Wartepflicht (innerorts und außerorts) (bei linearem Überquerungsbedarf als Mittelstreifen)
2. Lichtsignalanlage (innerorts und außerorts)
3. mit Bevorrechtigung des Radverkehrs(innerorts) (z.B. Radwegeüberfahrt)
4. Unter- oder Überführung (je nach topografischer Situation)
Zu 1. Überquerungshilfe mit Wartepflicht: vorgezogene Seitenräume
Dabei wird die Parkspur unterbrochen und der Gehweg bzw. gemeinsame Geh-und Radweg baulich bis an die Fahrbahn für den fließenden Verkehr herangezogen. Vorgezogene Seitenräume können das Überqueren unterstützen, weil sie die Sichtfelder und Überquerungsstellen vom ruhenden Verkehr frei halten.
Vorgezogener Seitenraum - Briener Straße-Sonnenweg
Foto vorgezogener Seitenraum Briener Straße-Sonnenweg
Zu 1. Überquerungshilfe mit Wartepflicht: Mittelinsel
als sichere Überquerungsmöglichkeit im Zuge von separat geführten Fahrradrouten, bzw. außerorts die Erreichbarkeit von Zweirichtungsradwegen.Ausreichende Sichtfelder gewährleisten.Außerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h.
Foto Mittelinsel Flutstraße - Kanalstraße
Aufstellbereiche für den Radverkehr
Mittelinseln zum Warten: wenn nur 2,5m tief, dann mind. 4,00m breit (Anhänger)
Geteilte Mittelinsel
als Maßnahme für den direkt links abbiegenden Radverkehr. Ist ein Linksabbiegestreifen für den Kraftfahrzeugverkehr nicht erforderlich (vgl. RASt, Tab. 41) kann als gemeinsame Abbiegehilfe für den Rad- und Kraftfahrzeugverkehr eine geteilte Mittelinsel zum Einsatz kommen. In diesem Fall dient der Aufstellbereich zwischen zwei Fahrbahnteilern sowohl dem abbiegenden Rad- und Kraftfahrzeugverkehr als geschützter Bereich, in welchem die Lücken im Gegenverkehr abgewartet werden können.Die Aufstellbereiche für den Radverkehr können ggf. durch Roteinfärbung gekennzeichnet werden.
Planungsbeispiel geteilte Mittelinsel
Tiefe ≥ 3,00m (2,5m)
Breite 4,00m
Kraftfahrzeugverkehr Breite 3,50m bis 3,75m (Aufteilung 2,25m für den PKW-Verkehr und 1,25m (1,50m) für den Radverkehr>Schutzstreifen).
Zu 3. Querung mit Bevorrechtigung des Radverkehrs
Die Bevorrechtigung des Radverkehrs bei der Querung von Straßen bietet die Chance, Wege mit dem Rad zügiger zurücklegen zu können und so den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtern. Im Kreuzungsbereich wird ein Plateau mit Rotfärbung zur optischen Abgrenzung ausgebaut und mit einer Vorfahrt für Radfahrer signalisiert.
In Kleve wurde an der Kreuzung Steenowe/Flasbloem/Steinstraße eine Querung mit Vorfahrt für den Radfahrer (Radwegeüberfahrt) zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität in der Stadt Kleve umgesetzt. Die Radwegeüberfahrt wurde dort ausgebaut, wo die stark frequentierte Radverkehrsroute - als Alltags- und Schulweg - von Kellen in Richtung Klever Innenstadt die wenig frequentierte Steinstraße (Tempo 30) kreuzt.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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van Koeverden, Pascale |
Minoritenplatz 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 322 E-Mail: Pascale.van.Koeverden@Kleve.de |
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