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Radverkehrskonzept Umsetzung - Schutzstreifen
Radverkehrsführung Ringstraße (L 484) und Knoten Lindenallee-Hoffmannallee (L484)
Vorstellung der Planungsvariante nach der Öffentlichkeitsveranstaltung im Umwelt- und Verkehrsausschuss am 15.03.2017
Erfordernis einer Radverkehrsführung
Die Ringstraße zwischen Lindenallee und Römerstraße ist eine städtische Hauptverkehrsstraße und Teil des Landesstraßennetzes (L 484). Der Radverkehr wird heute gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt, Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden. Daher ist grundsätzlich eine Radverkehrsanlage erforderlich und eine Trennung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr anzustreben. Im Rahmen des Radverkehrskonzepts Kleve wurde die Ringstraße entsprechend als zentrale Netzlücke im städtischen Radverkehrsnetz identifiziert. Neben der hervorgehobenen Bedeutung für das Radverkehrsnetz Kleve hat die Ringstraße eine besondere Bedeutung für die Abwicklung des Schülerverkehrs. Der vorhandene Baumbestand unterliegt dem Alleenschutz nach dem Landesnaturschutzgesetz.
Im Radverkehrskonzept wurden drei Querschnitts-Varianten zur Einpassung einer Radverkehrsführung skizziert. Dabei wurde deutlich, dass die beiden Varianten mit Sonderwegen für den Radverkehr (baulicher Radweg, Radfahrstreifen) einen kompletten Entfall der Parkplätze und eine einseitige Baumfällung erfordern würden und somit ausscheiden.
Schutzstreifen Ringstraße Entwurfsplanung
Als geeignete und mit den übrigen Zielen der Stadtentwicklung (Stadtgestalt, Alleenschutz) vereinbare Lösung wurde daher die Variante „Schutzstreifen“ weiterverfolgt. Die Anordnung von Parkmöglichkeiten für den Kraftfahrzeugverkehr erfolgt unter weitestgehender Beibehaltung des vorhandenen Baumbestands zwischen den Baumscheiben.
Das beauftragte Planungsbüro AB Stadtverkehr hat in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung sowie mit dem Straßenbaulastträger Straßenbau NRW einen Entwurf der neuen Radverkehrsführung erarbeitet. Die Abstimmungsinhalte der beteiligten Behörden und Institutionen wurden bei der Ausarbeitung der Planung ebenso berücksichtigt wie die Ergebnisse von Analysen und Untersuchungen.
Dieser Planentwurf wurde am 7. 12. 2016 dem Umwelt-und Verkehrsausschuss der Stadt vorgestellt. Die neue Radverkehrsführung soll in Form eines „Bürgerradwegs“ gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau im Jahr 2017 umgesetzt werden.
Öffentlichkeitsveranstaltung
Die betroffene Öffentlichkeit ist am 11.01.2017 im Zuge der Planung der Radverkehrsführung an der Ringstraße (L 484) mittels einer Öffentlichkeitsveranstaltung beteiligt worden. Hierbei wurden die wesentlichen Inhalte und Aussagen der Entwurfsplanung der Radverkehrsführung und die Ergebnisse aus den begleitenden Abstimmungen und Untersuchungen vorgestellt und mit der Öffentlichkeit diskutiert. Zusätzlich konnten bis zum 10.02.2017 Anregungen schriftlich bei der Verwaltung eingereicht werden.
Foto Öffentlichkeitsveranstaltung im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
In der Beteiligung wurden folgende wesentliche Punkte angesprochen:
- Rad-, Fuß- und Busverkehr
- Sicherheit, Querungsbedingungen
- Parkplätze
- Bauablauf
- Bauausführung, Finanzierung
- Bäume
- Hol- und Bringverkehr Schule
Nach einer Abwägung (siehe Anlage der Drucksache) und Rücksprache mit dem Landesbetrieb konnten verschiedene Punkte Berücksichtigung in der Planung finden. Um die Verkehrssicherheit gerade für Querende zu erhöhen, konnte durch Rückverlegung der Haltestelle in südlicher Fahrtrichtung an den alten Standort eine zweite geteilte Mittelinsel nördlich der Arnulfstraße geschaffen werden. Die geteilte Mittelinsel schafft einen klar definierten Schutzraum, verbessert die Querungsbedingungen für die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger,Radfahrer,Motorisierter Individualverkehr)und entzerrt die Situation der gegenüberliegenden Bushaltestellen.
In der Gesamtbetrachtung hat die hier skizzierte Variante eine Reihe von Vorzügen gegenüber der bisher dargestellten Planung. Der Querungsbereich wird durch die Entzerrung der Haltestellen und die zwei Inseln für den Fuß- und Radverkehr übersichtlicher. Die zweite Querungsstelle bildet zudem die Wegebeziehung Freiherr-vom-Stein Gymnasium / Bushaltestelle besser ab.
Durch die Variante einer geteilten Mittelinsel für den Fuß- und Radverkehr entfällt ein zusätzlicher Baum wegen Anordnung eines Leitstreifens und Sichtfeld an der Überquerungsstelle. Die Notwendigkeit der Baumfällung aus Gründen des öffentlichen Interesses wurde im Antrag auf Befreiung begründet; die Befreiung zur Entfernung des Baumbestands (insgesamt vier Straßenbäume) wurde seitens der Unteren Naturschutzbehörde am 20.02.2017 erteilt.
Durch die Rückverlegung der Haltestelle in südlicher Fahrtrichtung an den alten Standort entfällt ein weiterer Parkplatz. Die Planungsvariante wurde verwaltungsintern und mit den Beteiligten (Landesbetrieb Straßenbau, NIAG und Polizei) abgestimmt. Hierbei sind keine Bedenken geäußert worden.
Die dargestellte Planungsvariante betrachtet hinreichend alle Belange und erhöht die Verkehrssicherheit für Radfahrer sowie für Fußgänger. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung dem Umwelt- und Verkehrsausschuss, die Planungsvariante einer geteilten Mittelinsel, in der Ausführungsplanung weiter zu entwickeln.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich im Umwelt- und Verkehrsausschuss (am 15.03.17 um 17.30 Uhr im Rathaus, Landwehr 4-6, Ratssaal Zi. 005) über die in der Planungsvariante berücksichtigten Anregungen zu informieren.
Weiterführende Informationen:
Schutzstreifen
Schutzstreifen sind Teil der Fahrbahn und werden durch eine dünne, unterbrochene Linie markiert und sind im Zuge von vorfahrtsberechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen fortzusetzen. Sie sind ebenfalls mit Fahrrad-Piktogrammen gekennzeichnet. Autos dürfen auf Schutzstreifen nicht parken und nur ausnahmsweise fahren (z.B. Begegnung mit Lastkraftwagen, Bussen). Die Breite der restlichen Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen ist so gewählt, dass zwei Autos sich in der Regel begegnen können. An Ampeln fahren Radfahrer nach den Signalen für den Autoverkehr.
Beispiel: Radverkehrsführung Tiergartenstraße – beidseitiger Schutzstreifen
Das Radverkehrskonzept schlägt für die Tiergartenstraße die Anlage beidseitiger Schutzstreifen vor.
Durch die Anlage beidseitiger Schutzstreifen auf der Tiergartenstraße konnte eine der wichtigen Lücken der Radwegeführung im Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Kleve geschlossen werden.
Schutzstreifen bieten dem Radverkehr eine „weiche Trennung“ zum Kfz-Verkehr und damit einen Schutzraum auf der Fahrbahn. Das Einsatzgebiet für Schutzstreifen liegt auf innerörtlichen Hauptsammelstraßen und schwächer belasteten Hauptverkehrsstraßen.
Straßencharakteristik Bestand
• Hauptverkehrsstraße mit reger Frequentierung durch den Radverkehr
• Führung des Radverkehrs im Mischverkehr mit dem Kraftfahrzeugverkehr auf
der Fahrbahn; vorhandener einseitiger Schutzstreifen in Fahrtrichtung Innenstadt
• beidseitiges Parken auf dem Seitenstreifen zwischen Baumscheiben
Maßnahmen Radverkehrskonzept
• Schutzstreifen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen für den Radverkehr auf der Fahrbahn
• Voraussetzung: Bei Fahrbahnbreiten von 7,50m und mehr soll die Anlage von Schutzstreifen geprüft werden.
Schutzstreifen Tiergartenstraße
• Einrichtung von Schutzstreifen auf beiden Fahrbahnseiten
• Die Kernfahrbahn erhält eine Breite von ca. 6,00m (ohne Mitteltrennung durch Leitlinie)
• vorhandene Gehwege in akzeptabler Breite
• Parkmöglichkeiten für den Kraftfahrzeugverkehr auf dem Seitenstreifen in der Verbindung mit
Beibehaltung der vorhandenen Bäume
• Fortführung der Schutzstreifen-Markierung im Bereich der Knotenpunkte (Heldstraße,Spyckstraße)
• Anschluss an Fahrbahnführung des Radfahrers auf der Kavarinerstraße/Hafenstraße
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
van Koeverden, Pascale |
Minoritenplatz 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 322 E-Mail: Pascale.van.Koeverden@Kleve.de |
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