Inhalt

Versicherungen

Unfallversicherung des Tagespflegekindes

Kinder, die in Kindertagespflege gefördert werden, sind über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausschließlich auf den zeitlichen Rahmen der Betreuung einschließlich Wegeunfälle.

Unfallversicherung der Kindertagespflegeperson

Alle Kindertagespflegepersonen, die für das Jugendamt tätig sind, müssen eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) abschließen. Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die eine selbstständig tätige Kindertagespflegeperson im ursächlichen Zusammenhang mit ihrer Kinderbetreuungstätigkeit ausübt.

nach oben