Inhalt
Zaun- und Mauerhöhen in dörflichen Ortsteilen
Hierzu zählen: Bimmen, Keeken, Schenkenschanz, Düffelward, Warbeyen, Griethausen, Brienen, Wardhausen, Salmorth
In den Vorgartenbereichen sind Einfriedungen nur als Hecken bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m zulässig.
Außerhalb der Vorgartenbereiche sind Einfriedungen nur als Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen sowie offene Holzzäune oder Drahtzäune bis zu einer Höhe von 1,20 m zulässig.
Außerhalb der Vorgartenbereiche an öffentlichen Verkehrsflächen sind nur lebende Einfriedungen aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von 1,60 m zulässig. Ausnahmen sind insbesondere bei Tierhaltung möglich.
An mehrfach erschlossenen Grundstücken sind Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von 2,00 m entlang einer Grundstücksseite zulässig.
Für Grundstücke, auf denen aufgrund zwingender Vorschriften nur im rückwärtigen Grundstücksbereich gebaut werden darf, sind zu den öffentlichen Verkehrsflächen Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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61.2 Bauordnung |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 400 katrin.berns@kleve.de |
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