Inhalt

Zaun- und Mauerhöhen in Gewerbe- und Industriegebieten

Die Einfriedung der Grünflächen vor den Gebäuden ist nicht zulässig.

Wo Einfriedungen zulässig sind, können diese bis zu einer Höhe von maximal 2,00 m als Stabgitter- oder Maschendrahtzaun ausgeführt werden. Der Zaun ist mit standortgerechten heimischen Sträuchern beidseitig abzupflanzen.

Gitterzaun

Ansprechpartner

Name Kontakt
61.2 Bauordnung
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 400
katrin.berns@kleve.de

Downloads

nach oben