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Zaun- und Mauerhöhen in Gewerbe- und Industriegebieten
Die Einfriedung der Grünflächen vor den Gebäuden ist nicht zulässig.
Wo Einfriedungen zulässig sind, können diese bis zu einer Höhe von maximal 2,00 m als Stabgitter- oder Maschendrahtzaun ausgeführt werden. Der Zaun ist mit standortgerechten heimischen Sträuchern beidseitig abzupflanzen.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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61.2 Bauordnung |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 400 katrin.berns@kleve.de |
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