Inhalt
Zaun- und Mauerhöhen in sonstigen Bereichen
Hierzu zählen: Kleve-Oberstadt, Kleve-Unterstadt, Kellen, Rindern, Reichswalde, Donsbrüggen und Materborn)
In den Vorgartenbereichen sind Einfriedungen nur als Hecken bis zu einer Höhe von maximal 0,80 m zulässig.
Außerhalb der Vorgartenbereiche sind Einfriedungen nur als Hecken, offene Holzzäune oder Drahtzäune bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig.
An mehrfach erschlossenen Grundstücken sind Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von 2,00 m entlang einer Grundstücksseite zulässig.
Für Grundstücke, auf denen aufgrund zwingender Vorschriften nur im rückwärtigen Grundstücksbereich gebaut werden darf, sind zu den öffentlichen Verkehrsflächen Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
---|---|
61.2 Bauordnung |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 400 katrin.berns@kleve.de |
Social Media