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Zaun- und Mauerhöhen in sonstigen Bereichen

Hierzu zählen: Kleve-Oberstadt, Kleve-Unterstadt, Kellen, Rindern, Reichswalde, Donsbrüggen und Materborn)

Grafik Zaunhöhen

In den Vorgartenbereichen sind Ein­friedungen nur als Hecken bis zu einer Höhe von maximal 0,80 m zulässig.

Außerhalb der Vorgartenbereiche sind Einfriedun­gen nur als Hecken, offene Holzzäune oder Draht­zäune bis zu einer Höhe von 1,00 m zulässig.

An mehrfach erschlossenen Grundstücken sind Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von 2,00 m entlang einer Grundstücksseite zulässig.

Für Grundstücke, auf denen aufgrund zwingender Vorschriften nur im rückwärtigen Grundstücksbe­reich gebaut werden darf, sind zu den öffentlichen Verkehrsflächen Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von 2,00 m zulässig.

Ansprechpartner

Name Kontakt
61.2 Bauordnung
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 400
katrin.berns@kleve.de

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