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Abwasserbeseitigungskonzept
Gemäß §53 Wassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Gemeinden verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen zu betreiben. Die Gemeinden sind dazu angehalten, der zuständigen Behörde (Bezierksregierung Düsseldorf) eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge der noch zu erfolgenden Maßnahmen. Dieses sog. Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) wird im Abstand von jeweils fünf Jahren erstellt und jedes Jahr überarbeitet und somit aktualisiert.
Einen Übersichtsplan und eine Baumaßnahmenübersicht des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Kleve finden Sie unten im Downloadbereich.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Klockhaus, Bernhard |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 283 E-Mail: Bernhard.Klockhaus@kleve.de |
Appenzeller, Tobias |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 201 E-Mail: Tobias.Appenzeller@kleve.de |
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