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Zustands- u. Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung)

Achtung: Aktuell wird die Gesetzeslage zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung in NRW überarbeitet. Nähere Informationen folgen.

Die neue Rechtsverordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen, die sogenannte  
-Selbstüberwachungsverordnung Abwasser-, ist am 09.November 2013 in NRW in Kraft getreten. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Reglung des Landeswassergesetztes Paragraph 61a Landeswassergesetz NRW zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasseranlagen.
Informationen rund um die neue "Zustands- und Funktionsprüfung" finden Sie auf den nächsten Seiten.

Die Rechtsverordnung kann über den unten stehenden Link aufgerufen werden (Für die privaten Abwasserleitungen gilt der Teil 2 der Verordnung).

Kind mit undichtem Eimer

 

 

Ansprechpartner

Name Kontakt
Sestig, Dieter
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 363
E-Mail: Dieter.Sestig@Kleve.de

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