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Fristen (wer und bis wann muss geprüft werden?)
Hier ein Auszug aus der neuen Rechtsverordnung -Selbstüberwachungsverordnung Abwasser- zum Thema Prüffristen:
- In Wasserschutzgebieten sind Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles und gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind, auf Zustand und Funktion bis zum 31.12.2015 zu prüfen.
- Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.
- Außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 nur solche bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, wenn für dieses industrielle oder gewerbliche Abwasser Anforderungen in den Anhängen der Abwasser-Verordnung des Bundes festgelegt sind.
- Abwasserleitungen sind nach Errichtung oder wesentlichen Änderungen nach anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen.
- Für alle anderen privaten Abwasserleitungen für häusliches Abwasser in Liegenschaften außerhalb von Wasserschutzgebieten sind keine Prüffristen festgelegt.
Hilfe:
Wer und was geprüft werden muss bei der Zustands- und Funktionsprüfung, können Sie anhand der Übersicht die hier unten auf der Seite als Download zur Verfügung steht ermitteln.
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Sestig, Dieter |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 363 E-Mail: Dieter.Sestig@Kleve.de |
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