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Grundstückszufahrten / Bordsteinabsenkung

Eine Bordsteinabsenkung für eine Grundstückszufaht bedarf einer gesonderten Genehmigung, bei der Ihnen die technischen Vorschriften für die Herstellung der Überfahrt genannt werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird eine Abnahme durch den Außendienstmitarbeiter der Umweltbetriebe der Stadt Kleve (USK) vorgenommen.

 

neuerbautes Haus mit Garage, ohne Zufahrt zur GarageFolgende Angaben/Unterlagen werden benötigt:

- Adresse des Antragstellers
- Angaben des Grundstückes
- Skizze oder Plan des Straßenbereiches mit
  Darstellung der erforderlichen Absenkung


Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Im Downloadbereich (sh. unten) finden Sie einen Antragsformular für eine Grundstückszufahrt
im Format PDF (Adobe).

 

Ansprechpartner

Name Kontakt
Lindemans, Michaela
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 284
E-Mail: Michaela.Lindemans@kleve.de

Downloads

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