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3G-Regel jetzt auch bei Rats- und Ausschusssitzungen

Datum der Meldung: 25.08.2021

Für den Zutritt zu den öffentlichen Sitzungen des Klever Stadtrates gilt ab sofort, bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 35, die „3G-Regel“. Nur wer einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test vorlegen kann, darf an den Gremiensitzungen teilnehmen. Das gilt für die Rats- und Ausschussmitglieder, aber auch für Besucherinnen und Besucher, sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Außerdem gilt, dass alle Anwesenden – auch während der Sitzungen – mindestens eine medizinische Maske tragen müssen.

Grund für die Einführung der 3G-Regel ist die vergangene Woche in Kraft getretene neue Coronaschutzverordnung des Landes. Mit ihr wurden die Sonderregelungen für Sitzungen kommunaler Gremien aufgehoben.

Die entsprechenden Nachweise werden beim Zutritt von der Stadtverwaltung kontrolliert.

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