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3G-Regelung bei Terminen im Rathaus ab dem 06.12.2021

Datum der Meldung: 01.12.2021

3G-Regelung bei Terminen im Rathaus

Ab Montag, 06.12.2021, gilt bei Terminen zur persönlichen Vorsprache im Klever Rathaus und in den Außenstellen der Stadt Kleve die 3G-Regelung. Darin eingeschlossen sind auch bereits vereinbarte Termine im Bürgerbüro der Stadt Kleve ab dem 06.12.2021.

Schematische Darstellung der Corona-Regeln

Demnach können vereinbarte Termine nur noch vollständig geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet wahrgenommen werden. Es gelten sowohl Schnelltests, die nun wieder kostenfrei an vielen zertifizierten Teststellen im Stadtgebiet durchgeführt werden können, als auch PCR-Tests. Das negative Testergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein. Entsprechende Nachweise werden von den Mitarbeitenden an der Rathausinformation und an der Anmeldung des Fachbereichs Arbeit und Soziales – Jobcenter kontrolliert. Bei Terminen im Bürgerbüro wird der Nachweis am Hintereingang des Rathauses kontrolliert.

Schematische Darstellung der Corona-Regeln 

Für den Besuch der Rathausinformation sowie der Anmeldung des Fachbereichs Arbeit und Soziales – Jobcenter gilt die 3G-Regel nicht. Bei diesen Stellen kann weiterhin ohne Vorlage eines 3G-Nachweises vorgesprochen werden. Es gelten jedoch weiterhin die bestehenden Hygieneregeln (1,50 Meter Abstand, medizinische Maske, Handdesinfektion).

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