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Aktualisierungen der Corona-Verordnungen

Datum der Meldung: 17.04.2020

Ab Montag, 20. April, 0 Uhr, treten die neue Coronaschutzverordnung sowie die neue Coronabetreuungsverordnung in Kraft. Damit ergeben sich auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve wesentliche Neuerungen, die die Verwaltung nachfolgend zusammenfasst:

Einzelhändler mit einer regulären Verkaufsfläche von unter 800 Quadratmeter dürfen ihre Geschäfte ab Montag, 20. April, 0 Uhr wieder öffnen.Unabhängig von der Quadratmeterzahl sind folgende Betriebe zulässig:

Einrichtungen des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten, Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Kioske, Zeitungsverkaufsstellen, Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenmärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags-, oder Baustoffgeschäften), Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte, Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels, Wochenmärkte sowie Einrichtungen des Großhandels.

Geschäftslokale sowie Ausstellungsräume, sog. Showrooms, von Handwerkern und Dienstleistern sind ebenfalls zulässig.

Bei allen zulässig geöffneten Verkaufsstellen etc. ist darauf zu achten, dass der Zutritt gesteuert wird, Hygienemaßnahmen durchgeführt werden und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass pro 10 Quadratmeter Ladenfläche nur ein Kunde im Geschäft anwesend ist.

Friseursalons dürfen ihren Betrieb frühestens ab dem 4. Mai aufnehmen.

Unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen dürfen politische Parteien Aufstellungsversammlungen für die im September anstehende Kommunalwahl durchführen. Andere Veranstaltungen, wie Versammlungen von Vereinen oder Gottesdienste bleiben nach wie vor untersagt.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass in NRW bis zum 31.08.2020 keine Großveranstaltungen, wozu Laschet auch Schützenfeste zählt, durchgeführt werden dürfen. Somit müssen in diesem Jahr nach jetzigem Stand zahlreiche Veranstaltungen und Feste im Stadtgebiet Kleve ausfallen oder verschoben werden.

Auch das ausgesprochene Kontaktverbot bleibt aufrechterhalten. Die neuen Corona-Verordnungen gelten zunächst bis zum 03.05.2020.

Die weiterführenden Schulen der Stadt Kleve nehmen in Abstimmung mit den Schulleitungen ab dem 23.04.2020 für die Abschlussklassen (10er Klassen der Gesamtschulen und der Realschule und die Q2 der Gymnasien) wieder ihren Betrieb auf.

Die beiden neuen Coronaverordnungen befinden sich auch auf der Homepage der Stadt Kleve unter www.kleve.de.

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