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Allgemeinverfügung der Stadt Kleve zur Eindämmung des Coronavirus

Datum der Meldung: 16.03.2020

AktuellesDie Stadt Kleve hat mit Datum vom 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des SARS-CoV-2 erlassen, die ab sofort zunächst bis einschließlich zum 19.04.2020 gilt. Danach sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen untersagt, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt. Dieses Verbot ergeht unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden und gilt sowohl in geschlossenen Gebäuden als auch unter freiem Himmel. Das heißt, auch alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in gewerblichen und konzessionierten Räumlichkeiten auf dem Gebiet der Stadt Kleve (z.B. Jahreshauptversammlungen von Vereinen, Geburtstags- und Hochzeitsfeiern oder sonstige Feierlichkeiten) sind untersagt.

Das Verbot gilt auch für die Veranstaltung von Gottesdiensten sowie sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen. Hiervon ausgenommen sind Beisetzungen im engsten Familienkreis. Die Teilnehmerzahl an Beisetzungen ist auf 20 Personen zu begrenzen. Ein Mindestabstand der Teilnehmenden von 2 Metern zueinander ist einzuhalten.  

Ausgenommen von diesem generellen Veranstaltungsverbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegend öffentlicher Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.

In der Allgemeinverfügung werden ebenfalls der Betrieb von Museen, Fitnessstudios, Spielhallen, Wettbüros, Volkshochschulen, Musikschulen, sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Beschränkt und mit Auflagen versehen wird der Zugang zu Restaurants, Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.

Den gesamten Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie unter "Downloads".

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