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Anmeldung der Schüler/innen zu den weiterführenden Schulen
Datum: 06.02.2012
Der Schulträger ist laut Rechtsverordnung des Landes NRW verpflichtet, für einen Ausgleich der Schulen seines Bereichs untereinander zu sorgen. Daher ist grundsätzlich mit der Anmeldung keine Aufnahmeverpflichtung verbunden. Nach Abschluss der Anmeldephase wird im Einvernehmen mit dem Schulträger über den Anmeldewunsch endgültig entschieden.
Alle Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen, die ab Beginn des Schuljahres 2012/2013 eine weiterführende Schule besuchen werden, sind durch die Erziehungsberechtigten in der Zeit vom 13.02. bis 15.02.2012 an den unten aufgeführten Schulen anzumelden.
Es wird gebeten, dazu die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, das Halbjahreszeugnis 2011/2012 mit der Grundschulempfehlung und den von der Grundschule ausgehändigten Anmeldeschein vorzulegen.
Die Schulen nehmen die Anmeldungen an folgenden Terminen entgegen:
1. Gymnasien:
1.1 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Römerstraße 9, 47533 Kleve, Tel. 72950
13.02.-15.02.2012 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
1.2 Konrad-Adenauer-Gymnasium, Köstersweg 41, 47533 Kleve-Kellen, Tel. 976010
13.02.-15.02.2012 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
2. Realschule:
Karl Kisters Realschule Kellen, Lindenstraße 3a, 47533 Kleve, Tel. 78123
13.02. und 14.02.2012 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
3. Sekundarschule:
3.1 Standort Kleve: Ackerstraße 80, 47533 Kleve (Gebäude des ehemaligen Johanna-
Sebus-Gymnasiums), Tel.9977690
13.02.-15.02.2012 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
3.2 Standort Bedburg-Hau: Rathaus, Zi.: 41, Rathausplatz 1, 47551 Bedburg-Hau, Tel. 66068
13.02.-15.02.2012 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
3.3 Standort Kranenburg: Rathaus, Zi.: 011, Klever Straße 4, 47559 Kranenburg, Tel. 02826/7914
13.02.-15.02.2012 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
4. Gesamtschule:
Ackerstraße 80, 47533 Kleve (Gebäude des ehemaligen Johanna-Sebus-Gymnasiums),
Tel. 9977690
13.02.-15.02.2012 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Nähere Auskünfte erteilen die Schulen, sowie der Fachbereich Schulen, Kultur und Sport der Stadt Kleve,
Tel. 84-275 oder 84-232.
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