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Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/2014

Datum: 27.10.2012

In allen Klever Kindertageseinrichtungen werden noch bis zum 30. November die Anmeldungen für das folgende Kindergartenjahr, das am 01. August 2013 beginnt, entgegengenommen.

Wie auch in den vergangenen Jahren wird das Anmeldeverfahren in allen Klever Kindertageseinrichtungen zeitgleich durchgeführt. Die Eltern können ihre Kinder direkt in den Kindertageseinrichtungen anmelden. Bis zu einer verbindlichen Zusage zum begehrten Kita-Platz müssen sich die Eltern aber noch gedulden. Die Gesamtzahl der Anmeldungen in den Kindertageseinrichtungen ist zunächst Grundlage für die Planung des vielschichtigen Betreuungsangebotes in den Kindertageseinrichtungen. Über das zu erarbeitende Betreuungskonzept wird im Februar nächsten Jahres der Jugendhilfeausschuss der Stadt Kleve beraten. Anschließend erfolgt die Abstimmung mit dem Landesjugendamt. Erst nach der Entscheidung von dort, die für Ende April 2013 erwartet wird, sind die Träger der Kindertageseinrichtungen in der Lage, verbindliche Zusagen zu erteilen und Betreuungsverträge abzuschließen.

Bei der Vergabe der Betreuungsplätze in einer Kita kommt es auf verschiedene Entscheidungskriterien wie z. B. Alter des Kindes oder Berufstätigkeit der Eltern an. Die nähere Ausgestaltung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung ist dem jeweiligen „Rate der Kindertageseinrichtung“ vorbehalten. Grundsätzlich können Eltern keinen Platz in einer bestimmten Kindertageseinrichtung beanspruchen. Wenn keine ausreichenden Plätze in einer bestimmten Kindertageseinrichtung vorhanden sind, ist es möglich, auf eine andere Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet zu verweisen.

Ab dem 01.08.2013 erweitert sich der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Ab dem neuen Kindergartenjahr haben Kinder bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Inwieweit sich die Nachfrage der Eltern dadurch ändert, bleibt abzuwarten. Bereits heute wird bei Bedarf eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung bei Kindern ab dem ersten Lebensjahr bewilligt. Die Eltern müssen dabei wissen, dass ein Platz in der Kindertageseinrichtung erst ab dem dritten Lebensjahr beansprucht werden kann. Bis dahin ist es möglich, eine erforderliche Betreuung auch durch Kindertagespflege abzudecken.

Die Kinder der Kita Kleeblatt grüßen ihre zukünftigen Freundinnen und Freunde

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