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Corona – Aktuelle Kurzinformation "Hygiene- und Infektionsschutzstandards"

Datum der Meldung: 28.05.2020

Covid 19 - Bausteine schmal

Hygiene- und Infektionsschutzstandards:

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Vormittag des 09.05.2020 die Vierte Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 08.05.2020 den Kommunen zur Verfügung gestellt.

Es wurden wichtige Informationen zu den Hygieneanforderungen für die Gastronomie, Friseurhandwerk, Fitness-, Kosmetik-, Nagelstudios, Massage- und Fußpflegepraxen veröffentlicht, die die Stadt Kleve hiermit dem jeweiligen Gewerbe zur Vorbereitung für die Öffnung am Montag, 11.05.2020, zur Verfügung stellt.

Sie finden die Hygieneanforderungen im Downloadbereich dieser Seite und direkt über diesen Link:

Hygiene- und Infektionsschutzstandards

Die Hygiene- und Infektionsschutzstandards gelten für die nach der CoronaSchVO NRW zulässigen Angebote und Einrichtungen, soweit auf diese Anlage verwiesen wird. Die Standards bilden nur die Verpflichtungen ab, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes und der CoronaSchVO NRW ergeben. Ggf. weitergehende Pflichten zum Infektionsschutz bzw. zur Hygiene aus anderen Rechtsvorschriften (z.B. Arbeitsschutzrecht) müssen ebenfalls und ggf. auch darüber hinaus beachtet werden.

Update: 28.05.2020

Sie finden die aktuellen Hygieneanforderungen im Downloadbereich dieser Seite!

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