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Corona – Aktuelle Kurzinformation "Wirtschaft"

Datum der Meldung: 07.05.2020

Covid 19 - Bausteine schmal

Wirtschaft:

Die Wirtschaft, Tourismus und Marketing Stadt Kleve GmbH (WTM) steht für Hilfestellungen, Informationen und allgemeine Kontakte für Unternehmen zur Verfügung. Des Weiteren stellt die WTM kontinuierlich Aktualisierungen von Informationspaketen zu Förderungen für Unternehmen zur Verfügung, welche über www.kleve.de abrufbar sind. Weiterhin ist die WTM für Hilfestellungen bei der Beantragung von Fördermitteln / Kontaktherstellung zu Fördermittelberatern gerne behilflich.

Update 30.03.2020

Die Klever Einzelhändler zeigen sich in dieser Zeit äußerst kreativ und haben kundenorientierte Lösungen entwickelt und haben kundenorientierte Lösungen entwickelt. Gleiches gilt für die Gastronomen, auf deren Speisen Kunden vielerorts nicht verzichten müssen.
Auf der Website des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt Kleve (www.innenstadt-kleve.de) haben die Projektpartner eine Übersicht mit Klever Einzelhändlern und Gastronomen zusammengestellt, in der sich ihre Kontaktdaten, die Social Media-Kanäle und Services finden.

Update 01.04.2020

Viele Geschäfte dürfen durch Maßnahmen der Corona-Bekämpfung nicht öffnen. Für die Geschäfte, die noch öffnen dürfen, erteilt die Bürgermeisterin der Stadt Kleve ab sofort zunächst befristet bis zum 19.04.2020, die generelle gebührenfreie Sondernutzungserlaubnis, vor jedem Geschäft (Stätte der Leistung) während der Öffnungszeiten ein "Kundenstopper" (maximale Größe, Höhe 1,30 m, Breite 0,80 m) aufzustellen. Somit kann der Kunde direkt erkennen, welche Geschäfte öffnen dürfen, bzw. geöffnet haben.

Update 07.05.2020

(Pressemitteilung der Landesregierung NRW vom 06.05.2020)

Geschäfte sollen unabhängig von ihrer Größe unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (u.a. 1 Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen.  Für „körpernahe Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.

Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt.
Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt.
    Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
  • Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen. 

An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen. Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai 2020) sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.

 

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