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Corona – Aktuelle Kurzinformation "Kontaktverbot"

Datum der Meldung: 28.05.2020

Covid 19 - Bausteine schmal

Kontaktverbot:

Untersagt sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen.

Ausnahmen: Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen und bei der bestimmungsgemäßen Verwendung zulässiger Einrichtungen unvermeidlicher Ansammlungen (insbesondere bei der Nutzung des ÖPNV)

Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucher der Stadt Kleve werden über das Kontaktverbot an exponierten Stellen per Plakat informiert.

Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) der Stadt Kleve führt kontinuierliche Kontrollen durch. Hierfür wurde der OSD personell aufgestockt. Bis zum 26.03.2020 wurden rund 800 Kontrollen durchgeführt. Bei den bisherigen Kontrollen ist in den meisten Fällen ein sehr gutes Verhalten bei den Gewerbetreibenden und der Bevölkerung festgestellt worden. Etwaige Verstöße wurden nur im geringfügigen Rahmen festgestellt und haben bisher nicht zur Nutzung des Straf- und Bußgeldkataloges des Landes Nordrhein-Westfalen geführt.

Update: 06.04.2020

Die Ordnungsbehörde der Stadt Kleve hat am vergangenen sonnigen Wochenende (04.04. bis 05.04.2020) festgestellt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kleve weiterhin weitgehend an das Kontaktverbot halten.

Allerdings wurden im Rahmen der kontinuierlichen Kontrollen auch Verstöße gegen Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sowie der Nutzung von Spiel- und Bolzplätze festgestellt, wodurch insgesamt 24  Bußgeldverfahren eingeleitet wurden.

Update: 17.04.2020

Mit Verlängerung der Coronaschutzmaßnahmen am 16.04.2020 wird auch das Kontaktverbot zunächst bis zum 03.05.2020 verlängert.

Update: 07.05.2020

Pressemitteilung der Landesregierung NRW vom 06.05.2020

Mit Zieldatum ab dem 11. Mai 2020 sollen die bestehenden Kontaktbeschränkungen so weiterentwickelt werden, dass es möglich ist, dass die Angehörigen zweier Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen (in Anpassung an Bund-Länder-Regelung). Die allgemeine Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt fort, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.

Update: 28.05.2020

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.
Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

Die Stadt Kleve weist hiermit nochmals daraufhin, dass bei Verstößen gegen die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) unmittelbar Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

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