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Corona-Regeln bei der Stadt Kleve und städtischen Angeboten

Datum der Meldung: 29.11.2021

Corona-Regeln bei der Stadt Kleve und städtischen Angeboten

Aufgrund der landesweiten Regelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Nordrhein-Westfalen gelten aktuell folgende Vorschriften bei der Stadt Kleve und bei diversen städtischen Angeboten:

Vor dem Betreten des Rathauses, der Nebenstellen sowie der Wirtschaft, Tourismus und Marketing Stadt Kleve GmbH sind die Hände zu desinfizieren, es ist eine medizinische Maske zu tragen und der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Die Rathausinformation ist ohne Termin erreichbar. Zutritt zu den übrigen Bereichen der Stadtverwaltung wird nur nach Terminabsprache gewährt.

Eine Teilnahme an Kursen, Seminaren und anderen Veranstaltungen der Volkshochschule Kleve ist nur mit 2G-Nachweis (vollständig geimpft oder genesen) möglich. Eine Teilnahme an Angeboten und Veranstaltungen der schulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, der politischen Bildung sowie an Integrationskursen ist mit 3G-Nachweis (vollständig geimpft, genesen oder nicht älter als 24 Stunden negativ getestet) möglich. Veranstaltungen im Freien unterliegen denselben Regelungen. Zur Verifizierung des Nachweises ist die Vorlage des Personalausweises notwendig.

Die Angebote der Stadtbücherei können unter Beachtung der 3G-Regelung wahrgenommen werden.

Der Zutritt zum Stadtarchiv und zum Museum Kurhaus erfordert die Vorlage eines gültigen 2G-Nachweises.

Alle Informationen zur Erreichbarkeit der Stadt Kleve und ihrer Angebote finden sich auch auf der städtischen Internetseite unter kleve.de/de/inhalt/erreichbarkeit.

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