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Coronavirus - Informationen Kindertagesstätten

Datum der Meldung: 15.03.2020

AktuellesBetretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.

Schlüsselpersonen sind:

Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlchen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infra-trukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Ein Muster wurde seitens des Landes NRW zur Verfügung gestellt und kann unter "Downloads" abgerufen werden. Ebenfalls ist das Formular auf der Internetseite "Coronavirus" abrufbar.

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