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Coronavirus - Weitere Einschränkungen in der Stadt Kleve

Datum der Meldung: 17.03.2020

AktuellesUnter der Leitung von Bürgermeisterin Sonja Northing wurden im Rathaus der Stadt Kleve am heutigen Dienstagmorgen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionskette festgelegt, um Ansteckungsrisiken zu reduzieren und die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung und ihren Einrichtungen zu erhalten.

Das Rathaus sowie alle Außenstellen werden ab sofort für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet. Die Einrichtungen sind grundsätzlich nur noch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu erreichen. In dringenden Fällen, in denen eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich ist, können die Bereiche nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufgesucht werden. Die Termine sind in den jeweiligen Fachbereichen zu vereinbaren. Die Zuständigkeiten finden Sie bei den jeweiligen Dienstleistungen.

Das Bürgerbüro bleibt bis auf weiteres in dringenden Angelegenheiten lediglich unter der Rufnummer 02821/84-600 oder per Mail unter buergerbuero@kleve.de erreichbar.

Standesamtliche Trauungen sollen nach Möglichkeit verschoben werden. Sollte dies nicht möglich sein, können Trauungen in einem Rahmen von bis zu 10 Personen im Trauzimmer, von bis zu 15 Personen im Museum Kurhaus durchgeführt werden.

Bei der Beurkundung von Sterbefällen werden die Bestatter gebeten die erforderlichen Unterlagen in den städtischen Briefkasten zu hinterlegen. Die Urkundenzustellung erfolgt per Post.

Die Geburtsanzeigen mit der Vorlage der Originalunterlagen sind ebenfalls im Briefkasten zu hinterlegen. Die Urkundenbestellung erfolgt per Post.

Die für den 24.03.2020 geplanten Auslegungen zu Bauleitplanverfahren des Fachbereichs Planen und Bauen finden nicht statt.

Des Weiteren hat die Stadt Kleve mit Datum vom 16.03.2020 eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung des SARS-CoV-2 erlassen, die ab sofort zunächst bis einschließlich zum 19.04.2020 gilt. Danach sind alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen untersagt, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt. Dieses Verbot ergeht unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden und gilt sowohl in geschlossenen Gebäuden als auch unter freiem Himmel. Das heißt, auch alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in gewerblichen und konzessionierten Räumlichkeiten auf dem Gebiet der Stadt Kleve (z.B. Jahreshauptversammlungen von Vereinen, Geburtstags- und Hochzeitsfeiern oder sonstige Feierlichkeiten) sind untersagt.

Das Verbot gilt auch für die Veranstaltung von Gottesdiensten sowie sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften und Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen. Hiervon ausgenommen sind Beisetzungen im engsten Familienkreis. Die Teilnehmerzahl an Beisetzungen ist auf 20 Personen zu begrenzen. Ein Mindestabstand der Teilnehmenden von 2 Metern zueinander ist einzuhalten.  

Ausgenommen von diesem generellen Veranstaltungsverbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegend öffentlicher Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.

In der Allgemeinverfügung werden ebenfalls der Betrieb von Museen, Fitnessstudios, Spielhallen, Wettbüros, Volkshochschulen, Musikschulen, sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Beschränkt und mit Auflagen versehen wird der Zugang zu Restaurants, Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.

Hinweise für Reiserückkehrer und Kontaktpersonen

Das Bundesgesundheitsministerium hat Bundesbürger, die in den letzten 14 Tagen in Italien, der Schweiz oder Österreich Urlaub gemacht haben, unabhängig davon, ob sie Symptome haben oder nicht, empfohlen, sich für 14 Tage zu Hause in Selbstisolation zu begeben. Dies ist eine entscheidende Maßnahme, um Infektionsketten zu durchbrechen und eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Bitte lesen auch die Hinweise für Reiserückkehrer des Gesundheitsamtes des Kreises Kleve im Downloadbereich!

Informations- und Kontaktmöglichkeiten

Bürgertelefon des Landes NRW - Coronavirus - 0211-9119 1001 - Sie erreichen das ServiceCenter der Landesregierung montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Bitte melden Sie sich im Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02821 594 950, wenn Sie Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten.

Service-Hotline Stadt Kleve

Für die Bürgerinnen und Bürger wird darüberhinaus ab Montag, 23.03.2020 eine Service-Hotline in der Zeit von montags bis freitags, jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr eingerichtet (Rufnummer: 02821/84-351).

Darüber hinaus stellt die Stadt Kleve allgemeine Informationen und Hinweise zum Coronavirus auf der Internetseite www.kleve.de und auf ihrem facebook-Kanal zur Verfügung.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

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