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Durchführung der Kommunalwahl 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise

Datum der Meldung: 25.03.2020

Aufstellungsversammlungen und Sammlungen von Unterstützungsunterschriften von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern/innen

Die Stadt Kleve weist auf das Folgende hin:

Mit Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.03.2020 wird mitgeteilt, „dass das Ministerium es für dringend geboten hält, die Durchführung der Aufstellungsversammlungen bis zum Ende der Osterferien auszusetzen. Da die Wahlvorschläge bis zum 16.07.2020 eingereicht werden können, bleibt für die Aufstellungsversammlungen auch dann noch ausreichend Zeit, wenn auf eine Terminierung in den nächsten vier Wochen bis zum 19.04.2020 verzichtet wird …“

Es erfolgt der ergänzende Hinweis, „dass Aufstellungsversammlungen unter Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung von den aufgrund der Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bislang verfügten Veranstaltungsverboten ausgenommen sind. …

Auch im Hinblick auf die gegebenenfalls erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschriften erscheint angesichts der grundsätzlich nicht allzu hohen Anzahl der für die jeweilige Wahl notwendigen Unterstützungsunterschriften ein etwas verkürztes Zeitfenster zumutbar, zumal unterstellt werden kann, dass die Gemeinden die Wahlvorschlagsträger z.B. durch kurze Bearbeitungszeiten bei der Erteilung von Wählbarkeitsbescheinigungen unterstützen werden…“

Den ausführlichen Erlass des Ministeriums des Innern NRW vom 19.03.2020 finden Sie unter dem nachfolgenden Link
https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/kw2020_erlcorona.pdf.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Kleve.

 

Ansprechpartner

Name Kontakt
Hübbers, Udo
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 200
E-Mail: Udo.Huebbers@Kleve.de

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