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Eltern werden zum Pflegefall: Wann müssen Kinder Elternunterhalt zahlen?

Datum: 21.04.2015

Wenn die Eltern bedürftig werden und nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, weil sie auf Betreuung und Pflege oder sogar eine Heimunterbringung angewiesen sind, entstehen Kosten, die sie nicht selbst decken können. Dann stellt sich schnell die Frage, wer für den Unterhalt aufkommen muss. Bei älteren Menschen mit geringem Einkommen bzw. geringen Pflegeversicherungsleistungen wird die Frage einer Unterhaltspflicht von Kindern immer bedeutsamer. Wenn staatliche Hilfe geleistet wird, ist zu klären, inwieweit auf Einkünfte und Vermögen der Kinder oder Schwiegerkinder zurückgegriffen werden kann.
Wie kann man mit dieser Situation umgehen bzw. inwieweit kann man sie im Vorfeld gestalten? Welche Forderungen stehen an und wie kann man sich gegen unberechtigte Forderungen wehren?
Diese Fragen klärt der Informationsabend am Dienstag, 19. Mai, um 19.30 Uhr im VHS-Haus in Kleve mit einer Fachanwältin für Familienrecht.

Veranstaltungsnummer G611017,
Anmeldung bis 12. Mai (schriftlich, persönlich oder online unter „www.vhs-kleve.de") bei der VHS Kleve, Hagsche Poort 22, 47533 Kleve, Info-Telefon 02821/7231-16.

 

Ansprechpartner

Name Kontakt
Krause, Julian
Hagsche Poort 22
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 716
E-Mail: Julian.Krause@kleve.de

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