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Ergänzende 12. Allgemeinverfügung zur Festlegung von Besuchseinschränkungen und weiteren Maßnahmen für Krankenhäuser, etc.

Datum der Meldung: 27.03.2020

Die Stadt Kleve hat am 27.03.2020 eine weitere 12. Allgemeinverfügung zur Festlegung von Besuchseinschränkungen und weiteren Maßnahmen für Krankenhäuser, etc. erlassen.

Die Allgemeinverfügung ergänzt die Allgemeinverfügungen Nr. 2 vom 17.03.2020 und Nr. 7 vom 18.03.2020 dahingehend, dass es den behandelnden Einrichtungen ab sofort bis auf Weiteres untersagt ist, neue Rehabilitanden zu stationären medizinischen Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter oder zur Rehabilitation für Mütter und Väter (Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen oder familienorientierte Maßnahmen) aufzunehmen.

Laufende Vorsorge- oder Rehabilitations-Maßnahmen sind nicht untersagt, wenn sichergestellt ist, dass keine Außenkontakte der Teilnehmenden (z.B. Besuche oder Wochenendheimfahrten) erfolgen und der Kontakt zwischen den teilnehmenden Gruppen deutlich reduziert wird.

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Inhalt der unter Downloads abrufbaren 12. Allgemeinverfügung verwiesen.

Ansprechpartner

Name Kontakt
Seißer, Christian
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 235
E-Mail: Christian.Seisser@Kleve.de
van Acken, Lars
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 233
E-Mail: Lars.van.Acken@Kleve.de

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