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EU-Dienstleistungsrichtlinie - Umsetzung in der Stadt Kleve

Datum: 09.04.2010

Sterne EuropasNach der EU-Dienstleistungsrichtlinie sollen Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, elektronisch und aus der Ferne abgewickelt werden können. Wer also in Kleve ein Unternehmen gründen möchte, spart künftig Wege und auch Zeit. Die Erleichterungen gelten bis auf einige Ausnahmen, wie Finanzdienstleistungen oder Leistungen aus dem Gesundheits- oder Sozialbereich, für alle Dienstleistungsbereiche. 

Die Stadt Kleve hat auf ihrer Internetseite eine neue Rubrik mit dem Namen „Virtuelles Unternehmensportal“ erstellt. Hier erhalten Sie auf einen Blick alle wichtigen Informationen zu den unternehmensbezogenen Dienstleistungen. Sie finden hier z.B. Informationen zu Existenzgründungen, Hinweise zu den zuständigen Ansprechpartnern, wichtige Formulare für Unternehmen und Gewerbetreibende, Dienstleistungen für Unternehmen und Gewerbetreibende, direkte Verlinkungen zu Kammern, Institutionen, Verbänden. Des Weiteren finden Sie Übersichten über Gewerbeflächen, eine Vielzahl von Broschüren zu den Themen Existenzgründung, Förderung, Unternehmen und ähnliches im PDF-Format zum Runterladen sowie Informationen zu häufig gestellten Fragen.

Auch in den kommenden Monaten und Jahren wird die Stadt Kleve weitere Lösungen entwickeln und den Umsetzungsstand der Dienstleistungsrichtlinie vorantreiben, um den Service für die Unternehmer immer weiter zu optimieren.

Ein weiteres Instrument zur Umsetzung der Ziele der Richtlinie ist die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners. Einheitlicher Ansprechpartner für den Kreis Kleve ist seit dem 28.12.2009 Frau Irina Bindewald, welche Sie über das Internetportal www.ea-kreis-kleve.de erreichen können. Mit Hilfe des einheitlichen Ansprechpartners müssen die Unternehmen nicht selbst den Kontakt zu verschiedenen zuständigen Behörden aufnehmen, um alle Informationen zu sammeln und die Schritte abzuwickeln. In allen EU-Mitgliedstaaten wird es Einheitliche Ansprechpartner geben, die die Abwicklung übernehmen.

Im Land Nordrhein-Westfalen sind die Einheitlichen Ansprechpartner bei den kreisfreien Städten und den Kreisen, zum Teil in Kooperationen, angesiedelt. Einheitliche Ansprechpartner über den Kreis Kleve hinaus sind im EA-Finder unter www.ea-finder.de aufrufbar.

Wer die Abwicklung seiner Anliegen durch den Einheitlichen Ansprechpartner plant, sollte wissen, dass voraussichtlich einige Leistungen kostenpflichtig sind. Über die Höhe der Gebühren wird noch landeseinheitlich entschieden.

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