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Hinweise der Stadt Kleve zu den karnevalistischen Aktivitäten

Datum: 25.02.2011

1.      Rathaussturm am Samstag, dem 05.03.2011

Gegen 10.15 Uhr wird ein Festumzug vom Fischmarkt über die Große Straße – Kavariner-straße bis zum Rathausvorplatz durchgeführt. Hier findet der Rathaussturm statt. Erwartet werden zwischen 500 bis 1.000 Personen.

Der Parkplatz vor der Stadtverwaltung (Rathaus) ist bereits ab Freitag, dem 04.03.2011, 19.00 Uhr, bis Samstag, nach Beendigung des Rathaussturmes, für den Verkehr gesperrt.

Innerhalb des Parkbereiches ist ein Haltverbot eingerichtet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist unzulässig. Auch vor den Absperrgittern dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden, da Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Umweltbetriebe der Stadt Kleve zur Stadtverwaltung gelangen müssen.

2.  Rosenmontagszug am Montag, dem 07.03.2011

Der diesjährige Rosenmontagszug zieht - wie bereits berichtet - umgekehrt, und zwar beginnend ab der Materborner Allee (Schweizerhaus) und endend auf der Emmericher Straße (Höhe Klever Ring).

Der Zug beginnt planmäßig um 12.11 Uhr. Die Aufstellung der Zugteilnehmer erfolgt ab 10.30 Uhr auf der Materborner Allee, im Bereich zwischen der Königsallee / Albersallee und der Querallee / Dorfstraße und der Dorfstraße zwischen der Querallee / Materborner Allee und der Berliner Straße. Im Bedarfsfall erfolgt die weitere Aufstellung auf der Berliner Straße, zwischen der Dorfstraße und der Tilsiter Straße.

Der Zugweg verläuft ab der Materborner Allee über die Straßen Materborner Allee - Hoffmannallee - Hagsche Straße - Große Straße - Herzogstraße - Bensdorpstraße - Wiesenstraße - Emmericher Straße (bis Klever Ring).

Aufgrund des Rosenmontagszuges sind die nachfolgenden verkehrsregelnden- und -lenkenden Maßnahmen erforderlich:

Ab 10.00 Uhr werden wegen der Aufstellung des Zuges die nachfolgenden Straßen gesperrt:

Materborner Alle, im Bereich zwischen Königsallee / Albersallee und Querallee / Dorfstraße. Dorfstraße zwischen der Querallee / Materborner Allee und Berliner Straße, Berliner Straße zwischen der Dorfstraße und der Tilsiter Straße.

Darüber hinaus sind in diesen Straßen Haltverbote eingerichtet, die ab 08.30 Uhr gelten.

Ab ca. 11.00 Uhr (je nach Fußgängeraufkommen) wird die Hoffmannallee für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Ab ca. 12.00 Uhr (je nach Fußgängeraufkommen) wird die Hagsche Straße für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Ab ca. 13.00 Uhr (je nach Fußgängeraufkommen) werden die nachfolgenden Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt:

Große Straße, Herzogstraße, Minoritenstraße (ab Deutsche Bank), Hafenstraße (ab Kreisverkehr Ludwig-Jahn-Straße), Bahnhofstraße (ab Bahnhofsplatz Fahrtrichtung Wiesenstraße), Bensdorpstraße, Wiesenstraße, Emmericher Straße (Klever Ring bis Wiesenstraße).

Wegen der Einrichtung der Umleitungsstrecke über die Lindenallee u.a. bleibt der Kreuzungsbereich Linde möglichst lange für den Kraftfahrzeugverkehr geöffnet. Während des Zeitraumes der Straßensperrung und Sperrung des Kreuzungsbereichs Linde verläuft die Umleitungsstrecke über den Klever Ring - Emmericher Straße - Nordtangente.

Aufgrund des Rosenmontagszuges sind in nachfolgenden Bereichen Haltverbote eingerichtet:

Berliner Straße, Dorfstraße, Materborner Allee, Hoffmannallee, Hagsche Straße, Emmericher Straße.

Sollten in den eingerichteten Haltverbotszonen oder innerhalb der Fußgängerzonen widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt werden, so werden diese durch die Polizei oder durch den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Recht der Stadt Kleve auf Kosten des Halters abgeschleppt. Für die Bediensteten der Fachbereiche Öffentliche Sicherheit und Recht und Jugend- und Familie der Stadt Kleve besteht Rufbereitschaft. Diese sind über die Polizeiinspektion Nord, Telefon: 5040, zu erreichen.

Die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung wird durch die Beamten der Polizeiinspektion Nord in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Recht der Stadt Kleve durchgeführt.

Anlässlich der karnevalistischen Aktivitäten weist der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Recht der Stadt Kleve auf Folgendes hin:

1. Das Abbrennen und der Verkauf von Feuerwerkskörpern sind nicht gestattet.

2. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

a)  Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in    nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

b)  andere alkoholische Getränke an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

3.  Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 05.00 und 23.00 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr morgens nicht gestattet werden.

4.      Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personen-sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24.00 Uhr gestattet werden.

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Polizei und der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Recht der Stadt Kleve werden verstärkte Kontrollen durchführen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Diskothek „Nachttheater“ in Zusammenarbeit mit der Stadt Kleve am Rosenmontag eine Diskothekveranstaltung für Jugendliche ab 14 Jahren durchführt (ohne Alkoholverkauf). Die Jugendlichen müssen sich ausweisen können, da Einlasskontrollen durchgeführt werden.

Nähere Informationen zu der Veranstaltung unter den Rufnummern 99799-611 und 607 (Stadt Kleve, Fachbereich Jugend und Familie) oder 72370 (Nachttheater).

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