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Klagende Kommunen wenden sich an Innenminister

Datum: 20.02.2014

Von den über 70 Kommunen, die gegen die aus dem ZENSUS resultierenden amtlichen Einwohnerzahlen klagen, haben sich nun 46 Oberbürgermeister und Bürgermeister an Innenminister Ralf Jäger gewandt. Die Kommunen, denen nach den angezweifelten Einwohnerzahlen teils erheblicher Bevölkerungsschwund attestiert wurde, bitten den Minister, auf die Bestandskraft der in den letzten Tagen ergangenen Finanzzuweisungsbescheide nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zu verzichten. So könnte man sicherstellen, dass das Ergebnis der gerichtlichen Überprüfung der Einwohnerzahlen sich auch auf die Gemeindefinanzierung auswirkt.

Den Finanzzuweisungen an die Städte und Gemeinde liegen nämlich auch die neuen Einwohnerzahlen – wenn auch bei den Schlüsselzuweisungen nur anteilig -  zugrunde. So wirken sich die angezweifelten Ergebnisse des Zensus auch auf die finanzielle Ausstattung der betroffenen Kommunen aus.

Verzichtet das Land NRW nicht auf die Bestandskraft der Zuweisungsbescheide aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2014, müssen alle betroffenen Kommunen einzeln auch gegen die jeweiligen Finanzbescheide eine Klage erheben, um sich gegen die Bestandskraft zu wehren. Das löst nicht nur eine erhebliche und unnötige Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus, sondern führt zu weiteren Anwalts- und Gerichtskosten für die Städte und Gemeinden. Schon im Verfahren zur Überprüfung der Einwohnerzahlen hat ein angerufenes Verwaltungsgericht diese Finanzauswirkung bei mehreren sechsstelligen Streitwertfestsetzungen berücksichtigt. Die Kosten dieser zweiten Klagewelle fallen womöglich noch höher aus. Man könnte dies vermeiden und das Geld besser den Kommunen zur Investition in Schulen und Kindergärten belassen, finden die Oberbürgermeister und Bürgermeister. Sie erhoffen sich ein Einlenken des Ministers.

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