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Klever Kirmes 2009

Datum: 29.06.2009

Anlässlich der Klever Kirmes vom 11.07. bis zum 19.07.2009 auf den Festplätzen am Spoykanal sind die nachfolgenden verkehrsregelnden und -lenkenden Maßnahmen erforderlich:

Ab Sonntag, dem 05.07.2009 werden die Parkbereiche „Spoykanal" und „Ludwig-Jahn-Straße" für den Kraftfahrzeugverkehr wegen der erforderlichen Aufbau- und Vermessungsarbeiten für die Klever Kirmes gesperrt.

Für „Dauerparker" werden in der Zeit vom 06.07. bis einschließlich 21.07.2009 die Parkbereiche hinter der Stadthalle, am Großen Markt und am Schweinemarkt zur Verfügung gestellt.
Die höchstzulässige Parkzeit und die Gebührenpflicht werden für den Zeitraum vom 06.07. bis zum 21.07.2009 einschließlich für diese Bereiche aufgehoben.

In der Werftstraße werden wieder einige Behindertenparkplätze während der Kirmestage eingerichtet. Die Behindertenparkplätze dürfen nur von Behinderten mit „außergewöhnlicher Gehbehinderung" und „Blinde", die im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sind, genutzt werden.
Auf der Ludwig-Jahn-Straße und der Werftstraße werden in diesem Jahr die Taxenplätze eingerichtet.

Vom 06.07. bis zum 21.07.2009 wird in der Ludwig-Jahn-Straße ein Haltverbot eingerichtet.
Die Polizei und das Ordnungsamt weisen darauf hin, dass verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere wenn diese in Bereichen von Haltverboten und auf Behindertenparkplätzen abgestellt sind, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Diesbezügliche Kontrollen werden ständig durchgeführt.

 

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