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Klever Kirmes 2010

Datum: 28.06.2010

Anlässlich der Klever Kirmes vom 10.07. bis 18.07.2010 auf den Festplätzen am Spoykanal sind die nachfolgenden verkehrsregelnden und -lenkenden Maßnahmen erforderlich:

 Ab Sonntag, dem 04.07.2010 werden die Parkbereiche „Spoykanal“ und „Ludwig-Jahn-Straße“ für den Kraftfahrzeugverkehr wegen der erforderlichen Aufbau- und Vermessungsarbeiten für die Klever Kirmes gesperrt.

 Für „Dauerparker“ werden in der Zeit vom 05.07.. bis einschließlich 20.07.2010 die Parkbereiche hinter der Stadthalle, am Großen Markt und am Schweinemarkt zur Verfügung gestellt.

Die höchstzulässige Parkzeit und die Gebührenpflicht werden für den Zeitraum vom 05.07. bis zum 20.07.2010 einschließlich für diese Bereiche aufgehoben.

 Ebenfalls gesperrt wird der Parkbereich für Wohnmobile an der van-den-Bergh-Straße für den Zeitraum vom 05. bis zum 20.07.2010.

 In der Werftstraße werden wieder einige Behindertenparkplätze während der Kirmestage eingerichtet. Die Behindertenparkplätze dürfen nur von Behinderten mit „außergewöhnlicher Gehbehinderung“ und „Blinde“, die im Besitz einer gültigen Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde sind, genutzt werden.

Auf der Ludwig-Jahn-Straße und der Werftstraße werden in diesem Jahr die Taxenplätze eingerichtet.

 Vom 05.07. bis zum 20.07.2010 wird in der Ludwig-Jahn-Straße ein Haltverbot eingerichtet.

Die Polizei und das Ordnungsamt weisen darauf hin, dass verkehrsbehindernd abgestellte Kraftfahrzeuge, insbesondere wenn diese in Bereichen von Haltverboten und auf Behindertenparkplätzen abgestellt sind, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Diesbezügliche Kontrollen werden ständig durchgeführt.

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