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Neue Regelungen bei standesamtlichen Trauungen

Datum der Meldung: 29.10.2020

Kurz und knappDie derzeitige Corona-Situation macht auch vor dem Standesamt nicht Halt. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und der Traugesellschaften gelten daher ab sofort neue Regelungen.

Standesamtliche Eheschließungen werden auch weiterhin durchgeführt. Zur Eindämmung möglicher Neuinfektionen ist jedoch die Anzahl der Gäste einzuschränken.

So dürfen zukünftig im Trauzimmer des Rathauses und im staufischen Gewölberaum auf der Schwanenburg das Brautpaar und 8 weitere Gäste bei der Zeremonie anwesend sein. Im B.C. Koekkoek Haus sind neben dem Brautpaar 12 Gäste und im Museum Kurhaus 14 Gäste willkommen.

Während der gesamten Trauung sind die anwesenden Gäste verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Brautpaar ist von dieser Verpflichtung ausgenommen. Das Abstandsgebot von 1,50 m ist jederzeit einzuhalten. Ferner wird es nicht möglich sein, im Anschluss an die Trauung im Gebäude einen Sektempfang durchzuführen.

Trotz der nunmehr notwendigen Beschränkungen setzt das Team des Standesamtes alles daran, die Eheschließungen für die Brautpaare positiv zu begleiten und die Zeremonie in einem feierlichen Rahmen durchzuführen.

Rückfragen zu den neuen Regelungen können telefonisch direkt an das Standesamt gerichtet werden.

Ansprechpartner

Name Kontakt
30.2 Personenstands- und Friedhofswesen
Minoritenplatz 1
47533 Kleve
Tel.:0 28 21 / 84 - 435
Stefanie.Janssen@Kleve.de

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