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Osterfeuer 2021

Datum der Meldung: 23.03.2021

Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung eines Osterfeuers (Brauchtumsfeuer) auf dem Gebiet der Stadt Kleve in diesem Jahr, aufgrund des Veranstaltungs- bzw. Versammlungsverbot nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO), untersagt ist. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Coronaschutzverordnung in den nächsten drei Wochen nicht zu rechnen.

Ferner ist das Verbrennen im Freien nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz untersagt.

Auf Antrag bei der Ordnungsbehörde der Stadt Kleve kann für große landwirtschaftliche Betriebe oder Firmen eine Ausnahme erteilt werden, da die enorme Menge von anfallenden pflanzlichen Abfällen nicht im Verhältnis zu einer normalen Entsorgung dieser Abfälle steht.

Privatperson, welche den hausüblichen Gartenschnitt entsorgen wollen, ist es zu zumuten den anfallen Gartenschnitt in den entsprechenden Abfallbeseitigungsanlagen zu entsorgen.

Jeglicher Fall der Zuwiderhandlung wird unmittelbar geahndet.

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