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Parkscheibenregelung auf dem Parkbereich am EOC

Datum: 12.09.2012

Auf dem Parkbereich am EOC wird ab Montag, dem 17.09.2012 eine Parkscheibenregelung eingerichtet.

Diese Regelung gilt montags bis freitags von 09.00 bis 19.00 Uhr. Die Parkzeit ist auf drei Stunden begrenzt.

Allerdings bleibt für Dauerparker (z.B. Beschäftigte des EOC) eine bestimmte Teilfläche (ca. 110 Stellplätze), nämlich die auf dem Großparkplatz vorhandene mittlere Reihe, frei.

Die Verkehrsregelung wurde auf Antrag des Eigentümers, der Firma Zevens Grundbesitz, durch die Verkehrsbehörde angeordnet, da der Parkplatz in einem hohen Umfang von Dauerparkern frequentiert wird und zu bestimmten Zeiten ausreichender Parkplatz für Kunden des EOC nicht mehr zur Verfügung stand.

Die örtliche Ordnungsbehörde wird die neue Verkehrsregelung (Parkscheibenregelung) ebenso überwachen wie bereits bisher aufgrund der bestehenden Haltverbote, Behinderten- und Taxenplätze.

Bis zum Ende des Monats werden jedoch noch keine Verwarngelder erhoben, sondern Informationszettel am Fahrzeug angebracht. Ab dem 1. Oktober 2012 werden etwaige Verkehrsverstöße jedoch entsprechend geahndet.

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