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Stadt Kleve erlässt weitere Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung des Coronavirus
Datum der Meldung: 18.03.2020
Auf der Grundlage aktueller Weisungen der Landesregierung NRW zur Bekämpfung des Coronavirus erlässt die Stadt Kleve als örtliche Ordnungsbehörde vier weitere Allgemeinverfügungen. Diese treten am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die neuen Regelungen umfassen insgesamt teilweise als Ergänzung zu den bereits bestehenden Regelungen vom 16.03.2020 und 17.03.2020 u.a. die Schließung von Kneipen, Bars, Cafés, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen und ähnliche Einrichtungen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, kosmetische Einrichtungen und Wellnesseinrichtungen, das Verbot von Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkten u.ä., das Verbot des Aufenthalts auf Spiel-, Bolz-, Basketball- und Skaterplätzen, das Verbot von Reisebusreisen, das Verbot jeglichen Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, aller Zusammenkünfte von Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, den Betrieb von Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros, besondere Hygieneanordnungen für Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels und die Anordnung reduzierter Öffnungszeiten, die Anordnung besonderer Hygieneregelungen und Regelungen des Zutritts für sämtliche Verkaufsstellen, die Untersagung des Betriebs aller Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Ausnahme Wochenmarkt, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Bau-, Gartenbau und Tierbedarfsmärkte und Großhandel, das Verbot von Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen zu touristischen Zwecken, weiterhin alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen sowie Versammlungen, bei denen es zu Begegnungen von Menschen kommt und alle Versammlungen zur Religionsausübung.
Darüber hinaus betreffen die Regelungen u.a. Besuchseinschränkungen und Hygienemaßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe sowie für besondere Wohnformen und ähnliche Einrichtungen, Zutrittsverbote für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederung (Werkstätten, Tagesstätten u.a.) Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie von interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen, heilpädagogischen Praxen und Autismuszentren und im Übrigen Zutrittsverbote in Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäusern, stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe, in der Berufsschule sowie der Hochschule für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Allgemeinverfügungen vom 18.03.2020 verwiesen (siehe Downloads).
Ansprechpartner
Name | Kontakt |
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Bodenberger, Tim |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 253 E-Mail: Tim.Bodenberger@Kleve.de |
Lamers, Georg |
Minoritenplatz 1 47533 Kleve Tel.:0 28 21 / 84 - 307 E-Mail: Georg.Lamers@Kleve.de |
Downloads
- AV Corona Nr. 6 vom 18.03.2020 zum Verbot von Veranstaltungen, Einrichtungen, Betrieben und Zusammenkünften 423 KB
- AV Corona Nr. 7 vom 18.03.2020 zur Festlegung von Besuchseinschränkungen und weiteren Maßnahmen für Krankenhäuser, etc. 544 KB
- AV Corona Nr. 8 vom 18.03.2020 zur Festlegung von Betreungsverboten für Reiserückkehrer aus Risikogebieten 398 KB
- AV Corona Nr. 9 vom 18.03.2020 zum Betretungsverbot von Tages- und Nachtpflegeinrichtungen, etc. 341 KB
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