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Unterstützung Unterschriftsaktion von Terre des Femmes durch Gleichstellungsbeauftragte

Datum: 19.11.2013

Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit!
-Für eine Verbesserung des Rechtsschutzes bei Vergewaltigungen-

Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung – obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist: Etwa alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau vergewaltigt! Die Betroffenen leiden meist ein ganzes Leben darunter; die Täter hingegen werden nur in den seltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen. Das liegt auch daran, weil viele Betroffene keine Anzeige erstatten. Sie haben kein Vertrauen in den Rechtsstaat. Zurecht: Momentan wird nur etwa jeder achte Sexualtäter verurteilt, viele Verfahren werden frühzeitig eingestellt. Setzen Sie sich mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass das Vergewaltigungsgesetz reformiert und Betroffene besser geschützt werden:

Das Gesetz zu Vergewaltigung (§177 StGB) weist gravierende Lücken auf. Wenn der Täter beispielsweise keine Gewalt anwendet oder der Frau nicht mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht, liegt im (derzeitigen) Rechtssinne keine Vergewaltigung vor. Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden!

Zudem müssen Betroffene während des Gerichtsverfahrens besser geschützt werden. Es wird daher ein Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene sexualisierter Gewalt gefordert.

Der Verein Terre des Femmes bittet, diese Forderungen durch Ihre Unterschrift zu unterstützen. Die Unterschriftslisten liegen bei allen Gleichstellungs-beauftragten des Kreises Kleve zur Unterschrift aus bzw. können dort angefordert werden.

Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Kleve wird die Listen gesammelt Ende März 2014 an den Verein Terre des Femmes e.V. in Berlin versenden, der diese anschließend an das Justizministerium übergeben wird.

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