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USK weisen auf nicht genehmigte Altkleidersammlung in Kleve hin

Datum: 19.02.2014

Nach einem Hinweis aus der Bürgerschaft sind im Bereich Kleve Oberstadt und Materborn „Wäschekörbe“ für eine Altkleidersammlung verteilt worden. Es handelt sich dabei um eine gewerbliche Sammlung. Diese bedarf jedoch einer ordnungsgemäßen Anzeige als auch einer sogenannten Sondernutzungserlaubnis, was dem durchführenden Unternehmen auch bekannt ist. Jedoch ist von Seiten der Stadt keine solche Sondernutzungserlaubnis erteilt worden. Somit ist diese gewerbliche Sammlung nicht genehmigt oder zulässig. Die USK empfehlen daher, hieran nicht teilzunehmen. Gleichfalls wird auf das in Kleve bestehende kommunale System, bestehend aus einem Bringservice (Altkleider-Depotcontainer) und einem Holservice (über die Nutzung der Glaskörbe) verwiesen. Seitens der USK werden gegen das Sammelunternehmen die notwendigen rechtlichen Schritte veranlasst.

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